Mitgliederversammlung am 20.03.2026 19:00Uhr im Haus des Sports

Hiermit möchte der Vorstand alle Vereinsmitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Freitag den 20.03.2026 um 19:00 Uhr im Haus des Sports (Planckstraße 42,45147 Essen) recht
herzlich einladen.

Jedes anwesende Mitglied ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt. Jugendliche Mitglieder besitzen im Rahmen der Jugendversammlung aktives und passives Wahlrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Anträge zur Tagesordnung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und müssen dem geschäftsführenden Vorstand spätestens am 15.01.des Jahres schriftlich unter Angabe des Namens zugehen.

Der Vorstand

TAGESORDNUNG:
1. Organisatorisches
1.1. Eröffnung und Begrüßung
1.2. Wahl eines Protokollführers / Protokollführerin
1.3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Stimmberechtigten
1.4. Genehmigung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2025
3. Rechenschaftsberichte für 2025
3.1. des Vorstands
3.2. des Kassenwarts und der Kassenprüfer*innen
3.3. der Abteilungssprecher *innen
3.4. der Jugendleitung
3.5. der Trainer*innen
3.6. der / des Unfallbeauftragten
4. Aussprache zu den Rechenschaftsberichten
5. Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplans 2026
6. Wahlen
6.1. Wahl eines Versammlungsleiters / einer Versammlungsleiterin
6.2. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
6.3. Außerordentliche Neuwahl des Kassierers / der Kassiererin
6.4. Neuwahl des 2.ten Kassenprüfers / der 2.ten Kassenprüferin
6.5. Ernennung eines Unfallbeauftragten / einer Unfallbeauftragten
7. Anträge
7.1. Antrag auf Änderung der Beitragsordnung (JudoPass)
7.2. Antrag auf Ehrenmitgliedschaft (Michael Preis)
8. Verschiedenes

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind gemäß §10 Absatz 3 der Satzung zu begründen und müssen dem geschäftsführenden Vorstand spätestens am 15.01. des Jahres schriftlich unter Angabe des Namens zusehen. Stimmberechtigt gemäß § 10 Absatz 10 der Satzung ist jedes anwesende Mitglied mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

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